Für Aufträge, bei denen der Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten überproportional zur Bearbeitung steht, berechne ich ein Mindesthonorar in Höhe eines Stundensatzes.
Für Aufträge, bei denen der Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten überproportional zur Bearbeitung steht, berechne ich ein Mindesthonorar in Höhe eines Stundensatzes.